01.05.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Die Kosten eines Ratenzahlungsvergleichs sind notwendige Kosten nach § 788 ZPO
| Praktische Probleme bei Rechtsanwaltsgebühren für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung stellen sich in Bezug auf die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten. Fraglich ist, ob diese der Schuldner oder der Gläubiger zu tragen hat. Die Meinungen hierzu sind in Rechtsprechung und Literatur kontrovers. Zu diesem Streit ist jetzt ein aktueller Beschluss des LG Wiesbaden ergangen, der - entgegen der bislang wohl herrschenden Meinung (siehe dazu z.B. LG München I 15.7.98, MDR 98, 1441; Musielak/Lackmann, ZPO, 1. Auflage, § 788 Rn 15) - die Notwendigkeit der Zwangsvollstreckungskosten und damit die Erstattungsfähigkeit bejaht: |
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