01.09.2000 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Die Pfändung von Internet-Domains setzt sich jetzt durch
| Mit dem AG München (Beschluss, 13.1.2000, Az: 1551 M 52605/99, n.v.) und dem LG München I (Beschluss, 28.6.2000, Az: 20 T 2446/00, rkr., n.v., Abrufnummer 000748) haben sich jetzt zwei weitere Gerichte der Auffassung des LG Essen angeschlossen, dass eine Internet-Domain pfändbar ist (Beschluss, 22.9.99, JurBüro 2000, 213; zu Einzelheiten vergleiche: Gottwald, VE 7/2000, 86). |
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