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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung

    Mahnbescheid mit mehreren Forderungen: Als Titel nur bei hinreichender Individualisierung möglich

    | Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend gemacht werden, hat nur dann eine verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn die Ansprüche hinreichend individualisiert werden (BGH 17.10.00, XI ZR 312/99, n.v.). Dies ist unbedingt auch für Zwecke einer eventuellen, späteren Zwangsvollstreckung zu beachten. (Abruf-Nr. 001551) |