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  • 05.02.2008 | Auslandsvollstreckung

    Einleitung der Gerichtsvollzieher-Vollstreckung gegen einen Angehörigen der US Army

    von Frank Däumichen, Geschäftsführer der GMF GmbH, Stuttgart

    Meist erweist sich die Zwangsvollstreckung gegen einen Angehörigen der US Army als keine große Hürde. Aber Achtung: Die offiziellen Stellen der Army müssen mit eingebunden werden (s.u.). Grund: Der Schuldner untersteht dem NATO-Truppenstatut. Im Allgemeinen ist auch positiv festzustellen, dass die Army ein starkes Interesse an der erfolgreichen Erledigung hat. Insofern sind die Erfolgsaussichten hier i.d.R. als gut zu bewerten.  

     

    Örtliche Zuständigkeit und Vorbereitung der Zwangsvollstreckung

    Örtlich ist der Gerichtsvollzieher (GV) zuständig, in dessen Bezirk sich das Legal Office der US Army (Militärstützpunkt) befindet (PA 06, 175). Es handelt sich hierbei um das gleiche Office, über das schon die Zustellung des Vollstreckungstitels abgewickelt wurde (PA 06, 209). Der GV bereitet die Vollstreckung vor, indem er sich mit dem Legal Office (telefonisch) in Verbindung setzt, um einen Vollstreckungstermin zu vereinbaren. Grund: Eine Vollstreckung darf nur über das Legal Office durchgeführt werden. Im Nachgang wird es unter Angabe des Namens des Schuldners, Bezeichnung der Sache und Höhe der Gesamtforderung schriftlich erneut benachrichtigt.  

     

    Praxishinweis: Für den Inhalt des Vollstreckungsantrags gelten keine besonderen Vorschriften, sodass der in der Praxis benutzte Antrag verwendet werden kann. Ebenso ist kein besonderer Hinweis über die geschilderte Vorbereitung der Vollstreckung nötig, da die Vorgehensweise dem GV bekannt ist und er dementsprechend selbstständig das Verfahren eröffnet.  

     

    Ablauf der Zwangsvollstreckung durch den GV