01.03.2003 · Fachbeitrag · Auslandsvollstreckung
Hindernisse bei Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Urteile
| Bereits in „Vollstreckung effektiv“ 1/03, Seite 7, wurde ausführlich über den Antrag und das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung für ein ausländisches Urteil nach der EuGVVO I berichtet. Im EuGVVO I sind zudem verschiedene Gründe bezeichnet, wonach die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen unterbleiben kann. Diese früher in Art. 27 u. 28 EuGVÜ geregelten Anerkennungshindernisse finden sich nun abschließend in Art. 34 u. 35 EuGVVO I. Der folgende Beitrag hilft, die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Anerkennung bzw. Vollstreckbarerklärung zu prüfen. |
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