01.11.2000 · Fachbeitrag · Beschleunigtes Verfahren
Schnellerer Zugriff mit der „Blitzklausel“ möglich
| Die Zustellung des Vollstreckungstitels ist eine der wesentlichen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (§ 750 Abs. 1, § 795 ZPO). Durch die Auswahl der richtigen Zustellungsart - z.B. durch die Zustellung einer so genannten „Blitzklausel“ - lässt sich unter Umständen viel Zeit sparen. Davon kann wiederum die größere Effektivität einer einzelnen Vollstreckungsmaßnahme abhängen. Folgendes ist zu beachten: |
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