01.02.2000 · Fachbeitrag · Beschleunigtes Vollstreckungsverfahren
Mehrere vollstreckbare Ausfertigungen sind möglich
| Zwangsvollstreckungsverfahren können beschleunigt werden, um wirkungsvoll, zügig, zeitnah und damit auch kostensparend zu vollstrecken. Eine einfache, jedoch bisher kaum genutzte Möglichkeit dazu liegt in der Beantragung mehrerer vollstreckbarer Ausfertigungen eines Titels. Auf diese Weise ist nämlich eine sogenannte Doppel- oder Simultanvollstreckung denkbar, die die Erfolgschancen einer Pfändung erhöht. Der folgende Beitrag gibt für die Praxis wichtige Anwendungshinweise. |
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