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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · BVerfG aktuell

    Erweiterter Gläubigerzugriff durch Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes

    | Das BVerfG hat mit Urteil vom 18.7.01 1 BvQ 23/01, Abruf-Nr. 010929, und 1 BvQ 26/01, Abruf-Nr. 010930die Eilanträge der Länder Bayern, Sachsen und Thüringengegen das Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG abgewiesen. Damit ist dasGesetz am 1.8.01 in Kraft getreten. Gleichgeschlechtliche Partnerwerden mit der amtlichen Eintragung in das Lebenspartnerschaftsbuchumfassend als Familienangehörige anerkannt. |