01.08.2001 · Fachbeitrag · BVerfG aktuell
Erweiterter Gläubigerzugriff durch Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
| Das BVerfG hat mit Urteil vom 18.7.01 1 BvQ 23/01, Abruf-Nr. 010929, und 1 BvQ 26/01, Abruf-Nr. 010930die Eilanträge der Länder Bayern, Sachsen und Thüringengegen das Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG abgewiesen. Damit ist dasGesetz am 1.8.01 in Kraft getreten. Gleichgeschlechtliche Partnerwerden mit der amtlichen Eintragung in das Lebenspartnerschaftsbuchumfassend als Familienangehörige anerkannt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig