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  • 01.01.2006 | Checkliste

    ABC der vollstreckungsrelevanten Verjährungsfristen

    Die in VE 02, 29, begonnene Checkliste setzen wir mit den Stichworten „Landwirt“ bis „Lohnzahlung“ fort.  

     

    Checkliste

    Anspruchsart  

    Verjährungs-frist  

    Beginn der Verjährungsfrist  

    Bemerkungen  

    Landwirte,  

    – Kaufpreisanspruch (§§ 195, 199 BGB)  

    3 Jahre  

    Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners hat oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen  

    Frist endet ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs  

    Leasing-Raten  

    (§§ 195, 199 BGB)  

    3 Jahre  

    Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners hat oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen  

    Frist endet ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs  

    Leihe, Schadenersatz-  

    anspruch wegen Beschädigung der Leihsache  

    (§§ 606, 558 Abs. 2 BGB)  

    6 Monate  

    Rückgabe der Leihsache  

     

    Leihe, Verleiher hat  

    Rückgabeanspruch  

    (§§ 195, 199 BGB)  

    3 Jahre  

    Ende des Leihverhältnisses  

    Wenn der Verleiher zugleich Eigentümer ist, verjährt der Herausgabeanspruch erst nach 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 1, § 200 BGB)  

    Lohnzahlung (Arbeiter und Angestellte), wenn keine  

    tarifvertraglichen Ausschlussfristen bestehen  

    (§§ 195, 199 BGB)  

    3 Jahre  

    Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners hat oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen  

    Frist endet ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs  

     

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 13 | ID 91305