01.03.2006 | Checkliste
ABC der vollstreckungsrelevanten Verjährungsfristen
Die in VE 05, 29, begonnene Checkliste setzen wir mit den Stichworten „Mietkaution“ bis „Mietvertrag“ fort.
ABC der vollstreckungsrelevanten Verjährungsfristen |
Anspruchsart | Verjährungsfrist | Beginn der Verjährungsfrist | Bemerkungen | Mietkaution, Rückzahlungsanspruch des Mieters (§§ 195, 199 BGB) | 3 Jahre | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners hat oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen | Frist endet ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs | Mietvertrag, Mietzahlungen (§§ 195, 199 BGB) | 3 Jahre | Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis vom Anspruchsgrund und der Person des Schuldners hat oder diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. | Frist endet ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis des Gläubigers 10 Jahre nach Entstehung des Anspruchs | Mietvertrag, Schadenersatzansprüche wegen Veränderung/Verschlechterung der Mietsache (§ 548 BGB) | 6 Monate | Rückgabe der Mietsache | Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche | Mietvertrag, Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung (§ 548 BGB) | 6 Monate | Beendigung des Mietverhältnisses | | Mietvertrag, Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe (§§ 546a, 548 BGB) | 6 Monate | Rückgabe der Mietsache | | |
Quelle:
Ausgabe 03 / 2006 | Seite 45 | ID 91363
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