Sachverhalt | Vollstreckungsmaßnahme | VE-Fundstelle |
Angehöriger des Schuldners bezieht eigenes Einkommen | Antrag auf (teilweisen) Wegfall des Angehörigen (§ 850c Abs. 4 ZPO) | 00, 119; 00, 130; 01, 154; 01, 13; 03, 80; 04, 169 |
Hat Schuldner Arbeitsverhältnis beendet? | unverzügliche Pfändung eines evtl. Urlaubsabgeltungsanspruchs | 02, 76 |
Schuldner hat Dauerwohnnutzungsrecht an Grundstück | - Schuldner ist zugleich Grundstückseigentümer: Pfändung des vereinbarten Entgelts
- Schuldner ist Berechtigter: Recht die Wohnung zu bewohnen, zu vermieten oder zu verpachten ist pfändbar (§ 857 ZPO)
| 03, 55; 03, 133 |
Lohn des Schuldners liegt verdächtig unterhalb Pfändungsfreigrenze; Ehegatte führt Geschäft weiter | Lohnverschleierung; Lohnverschiebung (§ 850h Abs. 1, 2 ZPO) | 00, 124; 00, 136; 01, 106; 01, 127 |
Schuldner besitzt Sache unter Eigentumsvorbehalt | Pfändung des Anwartschaftsrechts durch Vollstreckungsgericht, Pfändung des Gegenstandes durch Gerichtsvollziehers | 00, 5; 04, 133 |
Schuldner hat Ansprüche gegenüber Finanzamt | Pfändung Steuererstattungs- ansprüche | 03, 154; 04, 96; 04, 197; 04, 199; 01, 31; 05, 27 |
Schuldner ist Gastronom bzw. Inhaber einer Spielhalle | Ansprüche aus Automaten- aufstellverträgen sind pfändbar | 02, 174 |
Schuldner hat Gegenstand geleast | Pfändung des Leasingguts | 05, 49 |
Schuldner ist Mitglied einer Genossenschaft (bei Kontopfändung stets zu prüfen!) | Pfändung der Genossenschaftsanteile | 03, 63 |
Schuldner ist GmbH-Gesellschafter | Pfändung des GmbH-Geschäftsanteils | 02, 158; 02, 164 |
Schuldner hat Grundschulddarlehen (teilweise) zurückbezahlt | Pfändung des schuldrechtlichen Rückgewähranspruchs bzw. Eigentümergrundschuld; hierdurch ggf. besserer Rang | 02, 139; 02, 153; 03, 10 und 13 |
Schuldner hat Ich-AG gegründet | Pfändung des Existenzgründungszuschusses unter Beantragung der Addition ggf. wiederkehrender Arbeitseinkünfte | 04, 201 |
Schuldner besitzt Immobilie | Eintragung einer Zwangssicherungshypothek | 04, 43; 04, 75 |
Schuldner hat Immobilie erworben bzw. gebaut | Pfändung der Eigenheimzulage | 01, 31 |
Wo ist der Schuldner krankenversichert ? | Ansprüche auf Krankengeld, Ersatz v. Heilbehandlungskosten, Krankenhaustagegeld sind gem. §§ 54 Abs. 2, 55 SGB I, 850b Abs. 2 ZPO bedingt pfändbar | 02, 31 |
Akzeptiert Schuldner Zahlung mittels Kreditkarten? | Pfändung in Kreditkartenansprüche | 00, 23 |
Verlangen der Lohnabrechnung vom Drittschuldner | Höhe des pfändbaren Einkommens selbst ermitteln | 00, 8; 00, 115; 9; 04, 95 |
Bei Lohnpfändung wegen Delikts, Unterhalts bzw. Addition mehrerer Einkommen: Angehöriger stirbt; Erlöschen einer Unterhaltsverpflichtung; Umzug von Stadt in ländlichen Raum; Erhöhung des Einkommens | unverzügliche Änderung bei Vollstreckungsgericht beantragen (§ 850g ZPO) | 01, 2 |
Ist der Schuldner „Luxusschuldner“ (Nettolohn über 3.020,06 EUR) | erweiterte Lohnpfändung gem. § 850f Abs. 3 ZPO; Möglichkeiten der Addition verschiedener Einkünfte – auch Naturalleistungen – sind zu prüfen um den Betrag von 3.020,06 EUR zu übersteigen | 00, 61; 00, 72; 00, 89; 00, 100; 00, 144; 01, 3; 03, 104 |
Bezieht Schuldner mehrere Einkünfte – auch Naturalien? | Addition möglich (§ 850e Nr. 2, 2a ZPO) | 00, 89; 00, 100; 00, 144; 01, 3; 03, 83; 03, 104 |
Schuldner bezieht Ansprüche aus Miete | Mietforderungen sind pfändbar | 02, 115 |
Schuldner ist Mieter/Pächter | - Gläubiger als Vermieter/Verpächter kann Vermieter-/Verpächterpfandrecht durchsetzen
- Pfändung von Mieten/Pachten
| 04, 20; 05, 78 |
Kaufpreis einer Immobilie wird auf Notaranderkonto eingezahlt | Kaufpreis und Auskehransprüche sind pfändbar | 02, 87 |
Schuldner hat Nutzungsrecht an Grundstück | Nießbrauchpfändung möglich | 02, 68 |
Schuldner ist Inhaber eines Patents | Pfändung des Rechts auf das Patent, des Anwartschaftsrechts auf das Patent, des Rechts aus dem Patent | 05, 12 |
Schuldner ist pflichtteilsberechtigt | Pfändung des Pflichtteilsanspruchs | 02, 91 |
Schuldner ist Rechtsanwalt | Pfändung der Versorgungsansprüche | 05, 16; 05, 35 |
Schuldner bezieht Rente | Pfändung von Rentenansprüchen | 04, 71; 05, 70 |
Schuldner arbeitet als Selbstständiger | Korrekte Anspruchspfändung erforderlich! | 04, 5 |
Schuldner erhält testamentarisches Vermächtnis | Vermächtnisanspruch ist pfändbar | 00, 103 |
Schuldner ist Inhaber einer bereits titulierten Forderung | Pfändung der titulierten Forderung; Titelumschreibung auf Gläubiger (§ 727 ZPO) | 04, 57 |
Vollstreckung wg. vorsätzlich unerlaubter Handlung bzw. gesetzlicher Unterhaltsansprüche (§§ 850f Abs. 2, 850d ZPO) | - bevorrechtigte Einkommens- Kontenpfändung (wg. Unter- halts; BGH 31.10.03, IXa 00/03)
- kein Untergang durch Restschuldbefreiung bei Delikts-forderung (§ 302 InsO)
| 00, 8; 01, 175; 03, 52; 02, 149; 03, 16; 03, 52; 03, 164; 04, 7; 04, 60; 04, 207; 05, 62; 05, 97 |
Grundloser Wechsel in ungünstigere Steuerklasse und Wegfall des pfändbaren Betrags? | Antrag beim Vollstreckungsgericht | 00, 38; 02, 178 |
Liegt vorrangige Lohnabtretung vor? | - wenn Abtretungsgläubiger Vermieter ist, ggf. bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens zusätzlich pfändbar
| 00, 82; 00, 92; 01, 23; 01, 52; 01, 60 |