01.11.2001 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
Eidesstattliche Versicherung bei wohnungslosem Schuldner
| Folgender Fall kommt in verschiedenen Variationenhäufig vor: Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titelgegen den Schuldner. Vollstreckungsversuche durch denGerichtsvollzieher waren fruchtlos. Der Schuldner soll daher zur Abgabeder eidesstattlichen Versicherung gezwungen werden. DerGerichtsvollzieher kann jedoch die Ladung nicht zustellen, da derSchuldner inzwischen obdachlos ist. Unter der zuletzt bekanntenAnschrift existiert lediglich eine Briefkastenanschrift oder dort lebtnur noch die geschiedene Ehefrau des Schuldners. Der folgende Beitragzeigt, wie der Gläubiger reagieren sollte. |
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