01.08.2004 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
Gläubigervorteile bei Eigentumsvorbehalt nutzen
| Dass der Schuldner eine Forderung nicht ausgleicht, ärgert den Gläubiger verständlicherweise. Dass der Schuldner zusätzlich den mangelfrei gelieferten Gegenstand weiter nutzt, kommt oft noch hinzu. Natürlich steht dem Gläubiger das Recht einer sofortigen Herausgabeklage zu. Hiervon wird aber aus Zeit- und Kostengründen meist Abstand genommen. Außerdem ist nach Titulierung der Forderung eine Pfändung des gelieferten Gegenstands im Rahmen der Zwangsvollstreckung kaum erfolgsversprechend möglich, da dieser oft der Unpfändbarkeit nach § 811 Abs. 1 ZPO unterliegt. Dennoch gibt es für Gläubiger Hoffnung, wie der folgende Beitrag zeigt. |
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