01.04.2004 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
So pfänden und verwerten Sie bereits titulierte Ansprüche des Schuldners
| Häufig erfährt man im Zug des Zwangsvollstreckungsverfahrens, dass ein Schuldner selbst im Besitz eines Vollstreckungstitels gegen einen Dritten ist. Hier stellt sich oft die Frage, wie man diesen Anspruch richtig pfändet und nach Überweisung verwertet. |
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