01.06.2003 · Fachbeitrag · Der praktische Fall
Titulierung von bereits titulierten Zinsen
| Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Im vollstreckbaren Urteil betrug die ausgesprochene Verzinsung zur Hauptforderung 15.000 EUR. Gläubiger G. beabsichtigt, durch einen Kostenfestsetzungsantrag diesen Betrag titulieren zu lassen. Er ist der Ansicht, hierdurch die für Zinsen geltende 3-jährige Verjährungsfrist unterbrechen und sie somit zur Hauptforderung machen zu können. Folge: Es würde dann die 30-jährige Verjährungsfrist gelten. Ist dies möglich? |
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