01.04.2007 | Der praktische Fall
Zahlungsverpflichtung eines Drittschuldners bei mehreren Drittschuldnern
In der Praxis kommt es des Öfteren zu folgendem Problem: Der Gläubiger beantragt einen PfÜB, in dem mehrere Drittschuldner benannt sind. Ein Drittschuldner zahlt dann den im PfÜB ausgewiesenen Betrag zzgl. der durch die Zustellung an ihn angefallenen Gerichtsvollzieherkosten. Die Kosten der Zustellung an die anderen Drittschuldner werden hingegen nicht beglichen. Was kann der Gläubiger nun unternehmen?
Was bedeutet die Formulierung im PfÜB?
Regelmäßig beinhaltet der erlassene PfÜB folgende Formulierung:
Beispiel |
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrags – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – wird die angebliche Forderung des Schuldners gegen ... |
Aus dieser Formulierung folgt eindeutig, dass der bei dem betreffenden Drittschuldner bestehende Anspruch auch die – gesamten – Zustellungskosten der anderen Drittschuldner umfasst. Insofern hat der zahlungsbereite und –fähige Drittschuldner auch diese Kosten an den Gläubiger zu überweisen. Dies ergibt sich auch unmittelbar aus § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Hiernach sind die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung (hier: Kosten der Zustellung an mehrere Drittschuldner) zugleich mit dem zur Vollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig