01.03.2001 · Fachbeitrag · Eidesstattliche Versicherung
Antragsberechtigung für Inkassounternehmen durch LG Bremen bestätigt
| Die Frage, ob Inkassounternehmen berechtigt sind, eidesstattliche Versicherungen beim Gerichtsvollzieher zu beantragen, ist nun durch das LG Bremen bejaht worden (Beschluss 23.1.01, 2 T 1078/00, n.v., Abruf-Nr. 010205). Dies hat uns das Inkassounternehmen Ursula Bernhardt aus Cloppenburg mitgeteilt, das mit den Gründen aus VE 8/00, 113 argumentiert hatte. Das LG Bremen folgte dieser Ansicht und führte Folgendes aus: |
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