01.07.2001 · Fachbeitrag · Leserforum
Antragsberechtigung durch Inkassounternehmen erneut bestätigt
| Auch das LG Osnabrück hat jetzt am 10.4.01 (3 T 289/01, n.v.) die Antragsberechtigung von Inkassounternehmen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bejaht. Dies teilte uns das Inkassounternehmen Ursula Bernhardt aus Cloppenburg mit, das mit den Gründen aus VE 3/01, 34 und 8/00, 113 argumentiert hatte. |
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