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  • 01.06.2001 · Fachbeitrag · Eidesstattliche Versicherung

    Gut versichert ist halb gewonnen

    | Die eigentliche Zwangsvollstreckung beginnt für den Gläubiger häufig erst bei Vorliegen eines Vermögensverzeichnisses im Rahmen einer vom Schuldner geleisteten eidesstattlichen Versicherung. Hierdurch kann der Gläubiger die Vermögenssituation des Schuldners beurteilen. Er muss dann möglichst schnell reagieren und die Vorteile der richtigen Vollstreckungsart erkennen. Hierzu ist es notwendig, dass das Vermögensverzeichnis korrekt ausgefüllt ist, was durch die Belehrungs- und Beratungsfunktion des Gerichtsvollziehers unterstützt wird. Nur so lassen sich von vornherein zeitraubende Nachbesserungsverfahren und Rangverluste vermeiden. Der folgende Beitrag erläutert, wie Sie durch geschicktes Taktieren an die notwendigen Informationen zur effektiveren Vollstreckung gelangen. |