01.03.2007 | Extreme Bearbeitungsdauer
„Spitzenreiter“ AG Charlottenburg
Einzelfälle? Der Redaktion von „Vollstreckung effektiv“ liegen Dokumente vor, aus denen sich ergibt, dass
- beim AG Charlottenburg Zwangsvollstreckungsaufträge offenbar auch nach einem Jahr noch nicht bearbeitet werden,
- der Erlass eines Haftbefehls dort mindestens zwei Monate dauert und
- das Standesamt Berlin-Friedrichshain für die Bearbeitung einer Suchanfrage nach eigenen Angaben sechs bis neun Monate benötigt.
Überlastung? Unterbesetzung? Für Gläubiger jedenfalls ein Ärgernis! Erfreulich hingegen: Das AG Spandau, so ein Leser, glänzt mit durchweg guten Bearbeitungszeiten! Glücklich also, wer dort „arbeiten lässt“.
Leserservice: Übermäßige Verfahrensverzögerungen können zu Untätigkeitsklagen oder Amtshaftungsansprüchen führen. Wie Sie diese durchsetzen, lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben von VE.
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 54 | ID 91379