01.05.2006 | Fallsammlung
Extreme Vollstreckungsdauer: Schikane und Verzögerungstaktik?
Ein Leser teilte uns folgende Erfahrungen mit einem speziellen Ge- richtsvollzieher mit: Zum einen verlangt dieser Gerichtsvollzieher von unserem Leser grundsätzlich Kostenvorschüsse, obwohl ihm eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt worden ist. Zum anderen hat unser Leser die Eingangsstempel bei der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle mit denjenigen beim Gerichtsvollzieher abgeglichen. Ergebnis: ein Unterschied von vier Wochen!
Unser Leser hat gegen den Gerichtsvollzieher inzwischen ein Verfahren wegen Verletzung der Amtspflichten eingeleitet. Eine Entscheidung steht noch aus. Selbstverständlich wird „Vollstreckung effektiv“ hierüber berichten.
Praxishinweis: Um zu überprüfen, ob sich der Gerichtsvollzieher korrekt verhält, ist ein Blick in die Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung oft unerlässlich. Sie finden die Anweisung kostenlos unter www.azj.nrw.de (Stichwort „Gerichtsvollzieher“ und dort „Materialien“). Darüber hinaus werden wir in einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ über empfehlenswerte Reaktionsmöglichkeiten bei vergleichbaren Fällen berichten. Insbesondere werden wir die Voraussetzungen der Ansprüche aus Amtspflichtverletzungen aufarbeiten und Ihnen nützliche Arbeitshilfen an die Hand geben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig