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  • 05.02.2008 | Forderungsvollstreckung

    Forderungen aus Vertreterprovisionen pfänden

    von Rechtsfachwirt und Bürovorsteher Michael Wohlgemuth, Koblenz

    Immer wieder kommt es vor, dass freie Handelsvertreter als Schuldner zu „bearbeiten“ sind. Der folgende Beitrag fasst zusammen, wie Sie in solchen Fällen alle Möglichkeiten ausschöpfen.  

     

    Begriff des Handelsvertreters

    Handelsvertreter ist, wer als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (der seinerseits Handelsvertreter sein kann), Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Wer, ohne selbstständig zu sein, mit den o.g. Aufgaben betraut ist, gilt als Angestellter (§ 84 HGB).  

     

    Ein Handelsvertreter, der damit beauftragt ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen, ist Versicherungsvertreter. Für das Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherer gelten ganz ähnliche Bestimmungen wie für das Vertragsverhältnis zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer (§ 92 HGB).