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  • 02.07.2010 | Forderungsvollstreckung

    So vollstrecken Sie in das Vermögen einer KG

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    In VE 10, 98, haben wir die Zwangsvollstreckung dargestellt, wenn der Schuldner Ansprüche gegen eine Kommanditgesellschaft (KG) hat. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Vollstreckung in das Vermögen einer KG, wenn diese als Schuldnerin Ansprüche hat.  

     

    Diese Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen

    Im Einzelnen können folgende Ansprüche einer KG gepfändet werden:  

     

    • Hat die KG einen Anspruch auf Zahlung der Einlage gegen einen ihrer Kommanditisten, unterliegt diese Forderung der Gesellschaft der Pfändung durch Gläubiger (BGH NJW 75, 1022).

     

    • Entnahmen des Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvermögen über dessen Kommanditeinlage hinaus können der KG als Darlehen oder nach Bereicherungsrecht geschuldet sein. Insofern unterliegen auch solche Forderungen von Gläubigern der KG der Zwangsvollstreckung (Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1595a).

     

    So pfänden Sie die Einlageforderung