02.07.2010 | Forderungsvollstreckung
So vollstrecken Sie in das Vermögen einer KG
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
In VE 10, 98, haben wir die Zwangsvollstreckung dargestellt, wenn der Schuldner Ansprüche gegen eine Kommanditgesellschaft (KG) hat. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Vollstreckung in das Vermögen einer KG, wenn diese als Schuldnerin Ansprüche hat.
Diese Vollstreckungsmöglichkeiten bestehen
Im Einzelnen können folgende Ansprüche einer KG gepfändet werden:
- Hat die KG einen Anspruch auf Zahlung der Einlage gegen einen ihrer Kommanditisten, unterliegt diese Forderung der Gesellschaft der Pfändung durch Gläubiger (BGH NJW 75, 1022).
- Entnahmen des Kommanditisten aus dem Gesellschaftsvermögen über dessen Kommanditeinlage hinaus können der KG als Darlehen oder nach Bereicherungsrecht geschuldet sein. Insofern unterliegen auch solche Forderungen von Gläubigern der KG der Zwangsvollstreckung (Stöber, Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1595a).
So pfänden Sie die Einlageforderung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig