Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    PayPal-Konten: Leser fragen - die Redaktion antwortet

    | PayPal dominiert den Markt der Online-Bezahlsysteme. Gläubiger greifen daher immer häufiger auf PayPal-Konten von Schuldnern zu. Dazu erreichten uns jetzt zwei Leserfragen, die wir im Folgenden beantworten. |

     

    Genügt ein PfÜB-Antrag in deutscher Sprache?

    In der Regel: ja! PayPal akzeptiert deutsche PfÜB wohl beanstandungsfrei. Der Redaktion sind keine Fälle bekannt, in denen PayPal noch eine Übersetzung, einen europäischen Vollstreckungstitel o. Ä. gefordert hat.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Drittschuldner-Adresse lautet: PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., 5. Etage, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg.

     

    Wie sind Gebühren bei ausgezahlten Pfändungsbeträgen zu vermeiden?

    PayPal überweist die gepfändeten Beträge auf ein vom Gläubiger angegebenes PayPal-Konto. Zwar wird auf Wunsch auch auf reguläre Konten überwiesen. Dann entstehen aber mitunter hohe Bearbeitungsgebühren.

     

    Wollen Sie statt der Bankverbindung der Kanzlei einen PayPal-Account für die auszuzahlenden Beträge verwenden, sollten Sie dafür nicht den privaten PayPal-Account (von Mitarbeitern oder Anwälten) nutzen.

     

    Einfacher ist es, einen PayPal-Zugang für die Kanzlei anzulegen und die eingehenden Beträge auf das Kanzleikonto zu überweisen. Dieser Account kann dann auch für künftige Vollstreckungsfälle genutzt werden, in denen auf PayPal-Konten zugegriffen wird. Dokumentieren Sie dabei die Kontenbewegungen (auf PayPal einloggen, "Zahlungsvorgang" in der Übersicht aufrufen, dann unten auf "Details drucken" klicken).

     

    PRAXISHINWEIS | PayPal-Konten sind nicht nur für viele Händler obligatorisch, weil es eine bequeme Zahlungsmethode ist. Auch Privatleute, die häufig auf Plattformen wie eBay verkaufen oder Zahlungen nicht direkt auf das Bankkonto wünschen, nutzen PayPal. Fragen Sie daher nicht nur gezielt nach bestehenden PayPal-Konten, sondern auch, ob der Schuldner allgemein bei Online-Bezahlsystemen Konten unterhält oder derzeit ein solches Konto neu einrichtet.

     

    Zwar hat PayPal einen enormen Verbreitungsgrad. Trotzdem: Alternativen sind vor allem für Schuldner sehr attraktiv, die Konten fern vom „Gläubigerradar“ nutzen wollen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • So vollstrecken Sie in ein PayPal-Konto, VE 11, 138
    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 208 | ID 44360456