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  • 01.02.2000 · Fachbeitrag · Gesetzesinitiative

    In Taschengeldansprüche soll künftig verschärft gepfändet werden können

    | Auf Grund einer Gesetzesinitiative des Bundesrats sollen Gläubiger in Zukunft verschärft den sogenannten Taschengeldanspruch zwischen Ehegatten pfänden können (9.7.99, BR-Drucksache 268/99). Der folgende Beitrag zeigt die praktischen Hürden einer Taschengeldpfändung auf, erläutert Vollstreckungsmöglichkeiten und geht auf die Auswirkungen der geplanten Gesetzesnovellierung ein. |