01.04.2000 · Fachbeitrag · Gesetzesinitiative
Wichtige Änderungen der InsO sind nun zur Beratung in den Bundestag eingebracht
| Die Insolvenzpraxis zeigt: Die meisten AG bewilligen keine PKH für überschuldete Verbraucher, so dass die erwartete Flut gerichtlicher Verbraucherinsolvenzverfahren ausgeblieben ist. Da außergerichtliche Einigungsversuche nicht unter Vollstreckungsschutz stehen, werden solche vom Schuldner oft gar nicht erst versucht oder abgeschlossen. Mit einer Gesetzesänderung soll nun gut ein Jahr nach dem Inkrafttreten der neuen InsO darauf reagiert werden (Bundestagsdrucksache 14/2496 vom 11.1.2000). Der jetzt in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf sieht die folgenden Änderungen vor, die unterm Strich die Gläubigerbefriedigung erschweren: |
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