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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Seit dem 1. Mai: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

    | Am 1. Mai 2000 ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten (BGBl I 2000, 330). Der neue § 284 Abs. 3 BGB sieht den Verzugseintritt von Geldforderungen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung vor, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Die Neuregelung hat damit auch große Auswirkungen auf die Vollstreckungspraxis, indem z.B. |