01.05.2000 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Seit dem 1. Mai: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
| Am 1. Mai 2000 ist das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in Kraft getreten (BGBl I 2000, 330). Der neue § 284 Abs. 3 BGB sieht den Verzugseintritt von Geldforderungen 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung vor, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Die Neuregelung hat damit auch große Auswirkungen auf die Vollstreckungspraxis, indem z.B. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig