01.11.2000 · Fachbeitrag · Gesetzgebungsinitiative
Eine geplante Novellierung des GVKostG macht das Kostenrecht einfacher und teurer
| Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein neues Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG-E) in den Deutschen Bundestag eingebracht (www.iww.de, Abrufnummer 001116; BT-Drucksache 14/3432). Nachdem der Bundesrat dazu bereits positiv Stellung genommen hat, ist mit der Verabschiedung des Gesetzes schon bald zu rechnen. Anwälte sollten bei Inkrafttreten des neuen GVKostG ihre Mandanten auf die - vor allem bei Forderungen bis zu 2.000 DM - höheren Gebühren hinweisen. Der folgende Beitrag informiert Sie schon jetzt über wichtige Einzelheiten: |
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