01.07.2005 | Grundbuchvollstreckung
So werden Reallasten richtig gepfändet
Die Pfändung von Reallasten kann für Gläubiger sehr lohnenswert sein. In der Praxis werden diese häufig im Zusammenhang mit dem so genannten Altenteil eingesetzt: Der bisherige Eigentümer übergibt schon zu Lebzeiten das Grundstück an seinen Nachfolger, sichert seinen bislang aus dem Grundstück bestrittenen Bedarf aber durch Reallasten, z.B in Form von Sachleistungen, monatlichen Versorgungsrenten, etc. ab. Der folgende Beitrag erläutert, wie Gläubiger hierauf zugreifen können. In einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ wird die effektive Verwertung dieser Rechte dargestellt.
Was ist eine Reallast ?
Die Reallast ist das Recht einer bestimmten Person aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen (§§ 1105 ff. BGB). Diese Leistungen müssen nicht notwendig in der Zahlung von Geld bestehen. Auch andere Dienst- und Sachleistungen sind möglich.
Die Reallast führt (anders als die Dienstbarkeiten; vgl. Dumslaff, VE 03, 133) nicht zu einer unmittelbaren Nutzungsbefugnis des Berechtigten am Grundstück. Vielmehr ist es dem verpflichteten Eigentümer des belasteten Grundstücks überlassen, auf welche Weise er die zur Erfüllung der Reallast erforderlichen Leistungen erwirtschaftet.
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