01.01.2002 · Fachbeitrag · Inkassokosten
Vermeiden Sie Probleme bei der Erstattung von Inkassokosten
| Zahlreiche Gläubiger sehen keine Chancen, mitden herkömmlichen Mitteln der Zwangsvollstreckung zum Erfolg zukommen. Sie gehen dazu über, darauf spezialisierteInkassobüros mit dem Forderungseinzug auch titulierterForderungen zu beauftragen. Für die Inkassotätigkeiten fallen- ebenso wie bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe -Kosten an. Hierfür haftet grundsätzlich der Schuldner. Derfolgende Beitrag erläutert, worauf Sie bei der Geltendmachung undDurchsetzung dieser Kosten achten müssen |
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