01.03.2000 · Fachbeitrag · Insolvenz und Vollstreckung
Fallen der Rückschlagsperre vermeiden
| Die seit dem 1. Januar 1999 geltende Insolvenzordnung (InsO) schränkt das Recht der Einzelzwangsvollstreckung erheblich ein: Entweder bestehen von vornherein Vollstreckungsverbote oder einzelne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können durch eine Einstellung zum Stillstand gebracht werden. Solche Fallen sind in allen Stadien des Insolvenzverfahrens verborgen. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf die Risiken bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bevor der Insolvenzantrag gestellt ist, und zeigt, wie Sie diese vermeiden können. |
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