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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    BGH verbessert Rechtsstellung des Gläubigers im Restschuldbefreiungsverfahren

    | Der BGH hat mit Beschluss vom 21.5.04 (IX ZB 274/03, Abruf-Nr. 041680) eine Verkürzung der Wohlverhaltensphase auf fünf Jahre gemäß Art. 107 EGInsO für ab dem 1.12.01 eröffnete Verbraucherinsolvenzverfahren verneint. Der folgende Beitrag erläutert die Auswirkungen dieser Entscheidungen und zeigt, was Gläubiger bei noch nicht rechtskräftig beendeten Verfahren zu tun haben, um sich ihre Rechte zu wahren. |