03.11.2010 | Internetrecherche
Mit diesen Leserfällen zum Vollstreckungserfolg
In VE 10, 111 und 149, haben wir die Möglichkeiten der Schuldnersuche über Internetrecherchen ausführlich vorgestellt. Seither gingen zahlreiche Zuschriften mit Erfolgsberichten in der Redaktion ein. Hier die drei nützlichsten:
Fall 1: XING-Gruppen nutzen |
Rechtsanwaltsfachangestellte A. aus Hamburg hatte für ihren Mandanten M. 5.000 EUR gegen Schuldner S. tituliert. S. war selbstständig, hatte keine pfändbare Habe und unregelmäßiges Einkommen. A. ermittelte, dass S. als „Coach“ im Bereich Fortbildung Vorträge und Seminare abhielt, dies jedoch unregelmäßig und immer an verschiedenen Orten. Ankündigungen fanden sich nicht. A. recherchierte bei XING und wurde fündig! Grund: Viele Selbstständige melden sich dort an, um für ihre Dienstleistungen zu werben. A. fand S. per Namensuche schnell und entschied sich aus taktischen Gründen dagegen, Kontaktgesuche oder Anfragen an S. zu senden. A. sah jedoch, dass S. in der Gruppe „Fortbildung und Berufserfolg“ Mitglied war. Nach einem Klick auf „Mitglied werden“ war sie ebenfalls Gruppenmitglied und suchte sofort in den Foren nach Informationen über S. Und tatsächlich: In naher Zukunft waren Workshops des S. auf Messen in Berlin und Frankfurt angekündigt. A. schrieb dem S. einen Brief, wies auf seine Workshops hin und vermerkte, dass gegebenenfalls M. vor Ort sei und der Veranstalter als Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung („Coach“-Honorar) von der Sache Kenntnis bekäme. B. reagierte prompt, zahlte die Hälfte und vereinbarte zwei Restraten. Damit B. künftig bei XING nicht auf Ankündigungen oder Foreneinträge verzichtet, nannte S. natürlich nicht ihre Informationsquelle. |
Praxishinweis: „Gruppen“ stehen jedem XING-Mitglied offen. Sofern nicht freischaltungspflichtig, ist man dort in sekundenschnelle Mitglied und kann schauen, welche Personen ihr angehören. Ist die Gruppe freischaltungspflichtig, müssen Sie kurz die Gründe für einen gewünschten Beitritt erklären (z.B. berufliches Interesse, Austausch und Fachwissen mit der Gruppe teilen, aktives Einbringen eigener Ideen).
Fall 2: Schlagworte kombinieren, Suchabfragen verfeinern |
Auszubildende N. zeigte in der Kanzlei schnell, was in ihr steckte: Ihre Kolleginnen scheiterten seit Jahren an der Suche nach Schuldner T. Dieser war Autofan und N. entnahm einem alten Aktenvermerk, dass er wohl einmal einem Club speziell für das Modell „Calibra“ angehörte. Nun ging es los: N. checkte Facebook und suchte nach Opel-Fanclubs, kombinierte dies mit Google-Recherchen und fütterte die Maschine mit Schlagworten („Tags“) wie „Opel“, „Calibra“, „Schuldnername“, „Tuning“, „Schuldnerwohnort“ etc. N. gab als Schlagwort auch die Namen zweier Kaufhäuser für Autozubehör ein, die in der Nähe des früheren Schuldnerwohnorts lagen. Diese fand sie zuvor bei Facebook auf der Fanseite eines Autoclubs. Wieder kombinierte N., fügte zwei neue Schlagworte hinzu und - Volltreffer! Auf einem Foto im Album des Autoclubs Y. entdeckte sie eine Person vor einem Auto lehnend, die dem Schuldner ähnlich sah. Das sichtbare (!) Kfz-Kennzeichen glich N. außerdem mit dem Geburtsdatum aus der bereits abgegebenen e.V. ab und stellt eine Übereinstimmung fest. N. googelte das Kfz-Kennzeichen noch einmal allein - und landete mit dem dritten Treffer in einem Auto-Forum mit Angaben über eine unbekannte Nebentätigkeit des T. sowie über einen Fahrzeugbesitz. Die Vollstreckung führte zum Erfolg. |
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