04.07.2011 | Kurz informiert
Erhöhung der Pfändungsfreibeträge zum 1.7.11
Durch das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (sog. Konjunkturpaket II; BGBl I 09, 416) wurde bereits am 5.3.09 beschlossen, dass sich die Pfändungsfreibeträge zum 1.7.11 um 4,44 Prozent erhöhen (vgl. auch Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011 vom 9.5.11; BGBl. I, 825 ff.). Die folgenden Checklisten geben einen Überblick über die Änderungen der Pfändungsfreibeträge bei Lohnpfändung und Kontopfändung bei Nutzung der Übergangsregelung gemäß § 850l ZPO bis zum 31.12.11 (Checkliste 1) sowie beim P-Konto (Checkliste 2):
Checkliste 1: Vergleich der Pfändungsfreibeträge bei Nutzung der Übergangsregelung | |||||||||||||||||||||
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Checkliste 2: Vergleich der Pfändungsfreibeträge beim P-Konto | |||||||||||||||||||||
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Die Erhöhung wirkt sich also aus auf:
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