31.08.2010 | Leser-Erfahrungsaustausch
Vollstreckungs-Tipp 2 des Monats
Im zweiten Fall, eingesandt von Jörg S., Bankfachwirt, geht es dann wieder um eine „echte“ Vollstreckung - mit erfolgreichem Abschluss.
Vollstreckungs-Tipp des Monats 2: Teures Hobby |
Der Bankkunde S. hatte zu seinem 18. Geburtstag eine Kreditkarte beantragt. Da die Bank bisher nur gute Erfahrungen mit ihm gemacht hatte, erhielt S. die Karte auch. Allerdings fiel S. zunächst nichts Besseres ein, als auszuprobieren, wie weit er seinen Verfügungsrahmen „dehnen“ konnte. Sein Konto rutschte blitzartig sehr tief ins Minus. Die Bank gab die Sache an ihre Rechtsabteilung ab.
Doch S. gab die eidesstattliche Versicherung ab, das Konto wurde gekündigt. Bis auf zwei halbherzige Ratenzahlungen leistete S. nichts mehr. Zudem war S. nun auch noch arbeitslos.
Auch das Vermögensverzeichnis gab nichts Nennenswertes her - fast nichts. S. hatte einen Satz Golfschläger in seinem Besitz. Schnell recherchierte unser Leser: Er fand einen Zeitungsbericht, in dem S. seinen Aufstieg in die nächsthöhere Golf-Liga feierte. Unser Leser beantragte die Pfändung der Schläger. Nur wenige Wochen später glich S. die Forderung voll aus. Er wollte sein teures Hobby wohl nicht aufgeben (siehe auch VE 07, 53). |