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  • 06.01.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 1

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über die Erfahrungen unserer Leserinnen, Ina Seel, Mitarbeiterin in einer Zwangsvollstreckungsabteilung, Köln (Tipp 1), und Rechtsanwalts-Fachangestellte Jutta Hurt, Leinfelden-Echterdingen (Tipp 2). Die Lektüre der Fälle zahlt sich sicher aus, sollten Sie selber einmal einen ähnlichen Fall zu bearbeiten haben.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats 1: Hochzeit in der JVA

    Schuldner S. hatte ein Auto entwendet und damit einen Totalschaden verursacht. Die Forderung des Gläubigers G. wurde tituliert, konnte aber wegen zahlreicher Umzüge des S. nicht vollstreckt werden. Schließlich erhielt unsere Leserin über den Gerichtsvollzieher die Auskunft, S. sitze in der JVA ein. Doch auch diese Auskunft war schnell „Schnee von gestern“: Kaum auf freiem Fuß, war S. schon wieder „untergetaucht“. Unsere Leserin gab aber nicht auf. Sie kontaktierte die JVA und erfuhr, dass S. während der Haft geheiratet und den Namen seiner Ehefrau angenommen hatte. Auch den Ort, an den S. entlassen worden war, konnte unsere Leserin so in Erfahrung bringen. Die Zwangsvollstreckung setzte sie sodann - erfolgreich - fort.