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  • 04.08.2009 | Leser-Erfahrungsaustausch

    Vollstreckungs-Tipp des Monats

    Oft sind es die ungewöhnlichen Vollstreckungsmethoden oder sogar Zufälle, die helfen, dem Schuldner auf die Schliche zu kommen und die Vollstreckungssache erfolgreich zu beenden. Diese Fälle wollen wir sammeln und an dieser Stelle im Leser-Erfahrungsaustausch veröffentlichen. Daher unsere Bitte: Schildern Sie uns Ihren „schönsten Fall“. Bei Veröffentlichung erhalten Sie ein Einsenderhonorar von 50 EUR. Unsere Anschrift: IWW-Institut, Redaktion „Vollstreckung effektiv“, Aspastraße 24, 59394 Nordkirchen, Fax: 02596 922-99, E-Mail: ve@iww.de.  

     

    Heute berichten wir über einen Fall unserer Leserin, Jutta Hurt, Rechtsanwaltsfachangestellte, Leinfelden-Echterdingen. Der Fall zeigt, wie Sie mit guten Ideen selbst „abgebrühteste“ Schuldner überraschen können.  

     

    Vollstreckungs-Tipp des Monats: Im Auto „erwischt“

    Schuldner S. ließ es auf ein Mahnverfahren ankommen. Nach dessen Abschluss beauftragte unsere Leserin den Gerichtsvollzieher GV. mit der Einziehung der geschuldeten Beträge. GV. konnte den S. mehrfach nicht antreffen. Auf Schreiben reagierte S. nicht. Eine Telefonnummer war aus den Unterlagen nicht ersichtlich und auch nicht zu ermitteln.  

     

    Unsere Leserin gab über ein Internet-Telefonverzeichnis in die Suchoption „Straßenverzeichnis“ die Adresse des S. ein. So ermittelte sie die Nachbarin N. des S. Der N. erklärte unsere Leserin, sie wolle mit dem S. sprechen, erreiche ihn aber telefonisch nicht, was ja auch stimmte. N. berichtete, S. und seine Ehefrau E. seien in diesem Moment in ihr Auto gestiegen und weggefahren. Eine Festnetznummer wissen sie auch nicht, könne aber die Handy-Nummer mitteilen. Unsere Leserin solle nur nicht verraten, von wem sie sie erhalten habe.  

     

    Daraufhin rief unsere Leserin unverzüglich den S. auf dessen Handy an. E. meldete sich. Als unsere Leserin der E. ihr Ansinnen erklärte, entgegnete diese, der S. sei nicht zu sprechen. Daraufhin antwortete unsere Leserin, dafür habe sie Verständnis, denn beim Autofahren solle man sich ja nicht durch Telefonieren ablenken lassen. Die E. war „wie vom Donner gerührt“. Sekunden lang sagte sie nichts.  

     

    Diese Überraschung nutze unsere Leserin aus. Sie bat E. dem S. doch auszurichten, falls er nicht ohnehin gerade auf dem Weg zur Bank sei, sich doch nun dorthin zu begeben und einen Überweisungsträger mit der Zahlungsanweisung für die Verbindlichkeiten einzureichen. Unsere Leserin stellte auch klar: Sollte sie innerhalb der nächsten drei Tage nicht wenigstens ein Drittel der Forderung als Zahlung verbuchen können, würde sie ohne weitere Mahnung den GV. mit der Wegnahme des Pkw beauftragen, in dem E. und S. gerade fuhren.  

     

    Das wirkte. S. zahlte eine erste Rate zügig und in entsprechenden Teilzahlungen erledigte sich die Angelegenheit schnell und vollständig.  

     

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 150 | ID 128895