01.05.2002 · Fachbeitrag · Leserforum
Dürfen Inkassounternehmen auch gerichtlich tätig sein?
| In VE 4/02, 46 wurde darüber berichtet, dass Inkassounternehmen seit der Entscheidung des BVerfG vom 22.2.02 Abruf-Nr. 020380außergerichtliche Beratung erteilen dürfen. Zahlreiche Leserhaben angefragt, ob dies auch für gerichtliche Tätigkeitengilt. Dies ist zu verneinen. |
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