01.09.2001 · Fachbeitrag · Leserforum
Nochmals: Unzulässigkeit einer Doppelpfändung bei Rentenversicherungsträgern
| Rechtsanwalt Dominik Bonn, München, teilteuns seine Erfahrungen mit der mehrfachen Bezeichnung verschiedenerRentenversicherungsträger als Drittschuldner in einem Antrag aufErlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit vgl.VE 4/00, 50 und 5/01, 61. Die herrschende Meinung vertritt insoweitdie Ansicht, dass die gleichzeitige Benennung z.B. der BfA und der LVAin einem Antrag einen unzulässigen Verstoß gegen dasBestimmtheitsgebot darstellt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig