01.10.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Sind Vollstreckungskosten zu verzinsen?
| Frage: Einige Amtsgerichte vertreten die Ansicht, dass Vollstreckungskosten nicht zu verzinsen sind, da eine Festsetzung sich nur auf die Prozesskosten nach §§ 91 ff. ZPO bezieht und nicht auf die Vollstreckungskosten nach § 788 ZPO. Begründet wird diese Ansicht damit, dass das Gesetz im alternativen Fall der gleichzeitigen Beitreibung dieser Kosten mit dem zu vollstreckenden Anspruch keine Verzinsung vorsieht (OLG Köln, Beschluss, 6.7.92, Rpfleger 93, 121 m.w.N.; Musielak/Wolst, ZPO, 1. Auflage, § 104 Rn 12). Trifft dies tatsächlich zu? |
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