01.02.2003 · Fachbeitrag · Leserforum
Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung: Sind die Vollstreckungsunterlagen herauszugeben?
| Es kommt immer wieder vor, dass Schuldner die titulierte Forderung vorsorglich zur Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen zahlen, um sodann die Vollstreckungsunterlagen herauszuverlangen. Rechtsanwälte Schmidt-Schilling und Partner, Koblenz, haben uns hierzu ihre Erfahrungen geschildert. |
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