01.04.2003 · Fachbeitrag · Letzte Meldung
1.4.03: Übergangsregelung für Kaufleute ausgelaufen
| Der Gebrauch einer Firma durch Einzelkaufleute ohne den Rechtsformzusatz des § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB (z.B. „eingetragener Kaufmann“) ist seit dem 1.4.03 unzulässig. Werden Parteien ohne diesen Zusatz bezeichnet, ist im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren nun mit Beanstandungen zu rechnen. Besteht eine Kennziffer beim Mahngericht, sollte daher unbedingt eine Berichtigung der Daten beantragt werden. |
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