01.07.2006 | Letzte Meldung
Änderungen der Ich-AG zum 1.7.06 beschlossen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die staatliche Förderung zu so genannten „Ich-AGs“ gepfändet werden (VE 04, 201). Die Bundesregierung hat sich nun am 16.5.06 auf eine neue Förderung für Existenzgründer geeinigt. Diese wird die Ich-AG ablösen, die zum 30.06. dieses Jahres ausläuft, sowie das Überbrückungsgeld. Bei Gewerbeanmeldungen mit einem Beginn nach dem 30.6.06 ist die Nutzung des Förderinstruments Ich-AG dann nicht mehr möglich. Gründer erhalten nur noch etwa die Hälfte an Fördermitteln für ihren Start in die Selbständigkeit: So werden für die ersten 9 Monate nur noch 300 EUR gewährt, zzgl. Arbeitslosengeld und nach Tragfähigkeitsprüfung durch die Agentur weitere 6 Monate ohne Arbeitslosengeld. Bedingung, um die neue Förderung erhalten zu können, ist darüber hinaus die Tatsache, dass der Existenzgründer einen mindestens dreimonatigen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I haben muss.
Leserservice: Über die Bedeutung der Novelle für die Pfändbarkeit werden wir in einer der nächsten Ausgaben von „Vollstreckung effektiv“ berichten.