01.12.2003 · Fachbeitrag · Letzte Meldung
BGH: Lebensversicherungen sind nur noch eingeschränkt pfändbar
| Der BGH hat durch Urteil vom 18.6.03 (IV ZR 59/02; Abruf-Nr. 031609) entschieden, dass der Bezugsberechtigte bei Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts auf den Todesfall bei einer Lebensversicherung, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag grundsätzlich sofort erwirbt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig