01.09.2004 · Fachbeitrag · Letzte Meldung
BGH schließt Schlupfloch für Schuldner
| Kommt die Pfändung eines Taschengeldanspruchs in Betracht, muss der Schuldner im Vermögenzverzeichnis das Nettoeinkommen des Ehepartners angeben (BGH 19.5.04, IXa ZB 224/03, NJW 04, 2452, Abruf-Nr. 041856). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig