01.03.2006 | Letzte Meldung
Erhöhung der Pfändungsgrenzen wirksam
Der BGH hat mit Beschluss vom 24.1.06 (VII ZB 93/05, Abruf-Nr. 060485) klargestellt, dass die Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.7.05 rechtswirksam ist. Damit endet die in diesem Bereich bestehende Rechtsunsicherheit. „Vollstreckung effektiv“ berichtet hierüber ausführlich in der nächsten Ausgabe.
Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 45 | ID 91366