01.10.2003 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Arbeitsplatzverlust und Neueinstellung: So wahren Sie frühzeitig Ihre Pfändungsrechte
| Gerade bei saisonabhängigen Berufen wie z.B. im Baugewerbe, bei Gaststätten, Fremdenverkehrs- und Ferienbetrieben, wird das Arbeitsverhältnis häufig mangels Beschäftigungsmöglichkeit im Winter aufgehoben bzw. gekündigt. Nachdem sich im Frühjahr die Wetter- und damit auch die Auftragslage ändert, wird der Schuldner durch seinen alten Arbeitgeber wieder eingestellt. Muss der Gläubiger einen neuen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen, wenn er bereits vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Lohnansprüche des Schuldners gepfändet hatte? |
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