01.05.2001 · Fachbeitrag · Lohnpfändung
Trotz Nachrangigkeit bei vorrangiger Lohnabtretung wegen Mietansprüchen zum Zuge kommen
| Kommt Ihnen folgender Fall bekannt vor? Ein Gläubiger pfändet in das Arbeitseinkommen des Schuldners. Per Drittschuldnererklärung erklärt jedoch dessen Arbeitgeber, dass in Höhe der pfändbaren Einkommensteile bereits eine vorrangige Lohnabtretung zu Gunsten des Vermieters des Schuldners wegen der monatlichen Wohnraummiete vorliegt. Was kann Ihr Gläubiger in diesem Fall tun? Durch geschicktes Taktieren kann er dennoch zum Zuge kommen. Hierzu folgende Einzelheiten: |
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