01.08.2001 · Fachbeitrag · Lohnverschleierung
Tarifverträge als Beweismittel
| Weist der Gläubiger eine Lohnverschleierungnach, kann er häufig ganz oder teilweise Befriedigung erlangenausführlich Goebel, VE 10/00, 136. Dieser Nachweis wirdinsbesondere dadurch geführt, dass der gezahlte Lohn dieübliche Vergütung erheblich unterschreitet. Der folgendeBeitrag zeigt, wie der Gläubiger insoweit mit Hilfe vonTarifverträgen erfolgreich sein kann. |
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