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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Mobiliarvollstreckung

    Kann Eigentum Dritter gepfändet werden?

    | Beauftragt ein Gläubiger den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung einer Mobiliarpfändung, kann es sinnvoll sein, ihn zusätzlich anzuweisen, auch eine Pfändung bestimmter Gegenstände vorzunehmen, die sich zwar im Besitz des Schuldners befinden, aber im Eigentum Dritter stehen. Dies gewinnt vor allem bei Gegenständen an Bedeutung, die dem Schuldner unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden oder dieser zur Sicherheit z.B. an eine Bank übereignet hat. Der Gerichtsvollzieher muss dann auch solche Gegenstände pfänden und kann sie verwerten. Hierzu folgende Einzelheiten: |